Der Landkreis Lüneburg hat seine Ausnahmegenehmigung für die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel auf das gesamte Kreisgebiet erweitert.

Lüneburg. Ab dem 1. Dezember können Gänse, Hühner und anderes Federvieh in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie den übrigen Gemeinden entlang der Elbe auch außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten werden. In diesen Gebieten gab es bisher keine Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht, da es dort besonders viele Zugvögel und andere Gastvögel gibt, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises.

Ermöglich hat die neue Regelung das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Allerdings gilt die Aufstallungspflicht in den genannten Gebieten nach wie vor in den für den Vogelflug relevanten Zeiten vom 1. März bis 30.April sowie vom 1. September bis 30. November. Die Kreisverwaltung hat alle Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden in einem Rundschreiben über die Lockerung informiert. Wer kein Schreiben erhalten hat, kann sich direkt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen, Telefon 04131/26 13 31.

Die Aufstallungspflicht wurde zum Schutz vor dem allgemein als Vogelgrippe bekannten H5N1-Virus erlassen. Die Tierseuche tritt bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei Schwänen und anderen Wildvögeln auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland galten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen. Sowohl in Infektions- als auch in Risikogebieten wie den Rastplätzen der Zugvögel entlang der Elbe. Nun wurde diese Schutzmaßnahmen gelockert. Die genaue Gebietsbeschreibung ist im Internet zu finden.

www.lueneburg.de/desktopdefault.aspx/tabid-172/1450_read-8911/