Ein Druckgerät hatte einige Druckaufträge unterschlagen und daher zuwenige Wahlbenachrichtigungen ausgedruckt.

Lüneburg. Ein technischer Fehler ist der Grund für fehlende Wahlbenachrichtigungskarten bei Bürgern im Landkreis Lüneburg. Das ergab jetzt die Ursachenforschung in den vergangenen Tagen.

Demnach habe das Druckgerät eine Reihe von Druckaufträgen nicht verarbeitet, ohne einen Fehler zu melden, so der Landkreis. Wie es zu der technischen Panne gekommen ist, konnte allerdings noch nicht festgestellt werden.

Nach genauer Klärung der Fehlerursache werde eine zusätzliche technische Kontrolle eingeführt, um vergleichbare Mängel in Zukunft auszuschließen.

Neben der Ursachenforschung wurden außerdem in der Samtgemeinde Gellersen als einem der betroffenen Gebiete, in der, wie berichtet, die Panne entdeckt worden war, stichprobenartig Befragungen durchgeführt. Nun könne der Personenkreis, der keine Karten erhalten habe, eingegrenzt werden. Überdies wurden fast 3000 Wahlbenachrichtigungskarten nachgedruckt, die aktuell in den Briefkästen der Haushalte landen.

"Uns war es wichtig, dass alle Wahlberechtigten auch eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Nachdem wir den Personenkreis in der Samtgemeinde Gellersen eingrenzen konnten, haben wir uns entschieden, die Karten zu versenden", erklärte Hermann Leitzmann, Mitarbeiter im Fachdienst Ordnung und Kommunales beim Landkreis Lüneburg. Da die betroffenen Regionen aber nicht exakt bestimmt werden konnten, kann es dazu kommen, dass Bürger eine zweite, zusätzliche Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. "Eine zweite Wahl wird dadurch aber nicht möglich", so Leitzmann.

Jeder Wahlberechtigte sei im Wählerverzeichnis registriert und die Stimmabgabe werde in diesem Verzeichnis festgehalten. Auch eine doppelte Anforderung von Briefwahlunterlagen sei ausgeschlossen, denn auch die Briefwahl werde im Wählerverzeichnis vermerkt. "Weder fehlende noch doppelte Wahlbenachrichtigungskarten haben Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl. Ausschlaggebend ist das Wählerverzeichnis", erklärte Leitzmann. Das Vorgehen des Landkreises sei mit dem Kreiswahlleiter abgestimmt.