Die Wingas GmbH aus Kassel und die E.ON Ruhrgas AG haben beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Claustahl-Zellerfeld ein Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb des niedersächsischen Teils der Erdgasleitung von Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) bis Hittbergen beantragt.

Hittbergen. Der beantragte niedersächsische Teil des Leitungsabschnittes hat eine Länge von etwa 3,5 Kilometer und einen Durchmesser von 1400 Millimeter und soll mit einem Druck von 100 bar betrieben werden. Er verläuft ausschließlich innerhalb der Gemeinde Hittbergen und zwar von der Elbmitte bis zur westlichen Grenze des Gemeindegebietes. Im Ortsteil Barförde soll ein Rohrlagerplatz eingerichtet werden.

Die Antragsunterlagen liegen zur Einsicht für die Dauer von einem Monat aus im Rathaus der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz 1, Zimmer 205, Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Donnerstag, 14 bis 18 Uhr. Die Auslegungsfrist beginnt am Sonnabend, 5. Oktober. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 18. November schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, und bei der Samtgemeinde Scharnebeck erhoben werden. Nach dieser Frist eingehende Einwendungen oder Stellungnahmen sind ausgeschlossen.

Wie berichtet, regt sich in der Region Widerstand gegen den Bau der Erdgasleitung. In Winsen-Stöckte im Kreis Harburg hat sich eine Bürgerinitiative gegen die Pipeline gebildet. Und die Bürgermeister der Gemeinden Hohnstorf/Elbe, Jens Kaidas, und Barförde, Alfred Ritters, machten in der Vergangenheit gegenüber der Rundschau keinen Hehl daraus, dass sie auf das Projekt verzichten könnten. Sie forderten für den Fall, dass die Pipeline gebaut wird, dass die Leitung tiefer im Boden der Elbmarsch vergraben werden müsse. "Ein Meter Tiefe reicht nicht, weil die Gefahr einer Leckage besteht", sagte Kaidas und Ritters meinte: "Wenn wir Landwirte den Boden bearbeiten, erreichen schon heute eine Tiefe von bis zu 80 Zentimetern."