Im Juli vergangenen Jahres nahm die Kletteraktivistin Cécile Lecomte an einem Protest-Sommercamp im Wendland nahe des atomaren Zwischenlagers in Gorleben teil.

Lüneburg. Während des Camps erkletterte Lecomte den Zaun zum Zwischenlager und überwand ihn zwischenzeitlich sogar einmal.

Die Folge ihrer Kletterei waren zunächst drei Platzverweise der Polizei. Beim vierten Mal nahmen Polizisten die junge Frau in Gewahrsam und transportierten sie zurück in das Camp. Gegen den letzten Platzverweis und die Ingewahrsamnahme durch die Polizei klagte Cécile Lecomte nun vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg - und steckte eine Niederlage ein.

Das Gericht urteilte, der Platzverweis sei rechtens. Ob es der Abtransport zu dessen Durchsetzung auch gewesen sei, müsse das Amtsgericht in Dannenberg entscheiden. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit des Platzverweises mit dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Danach könne ein Platzverweis zur Abwehr einer Gefahr ausgesprochen werden. Im Fall der Klägerin habe die Gefahr bestanden, dass sie den Zaun an der Zufahrt des Zwischenlagers er- oder überklettere. Ebenso sei der Platzverweis zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig gewesen, da er nur für eine Nacht ausgesprochen worden sei und sich auch nur auf die Zufahrt zum Zwischenlager örtlich beschränkt habe. Die Klägerin habe von ihrem Demonstrationsrecht ohne Einschränkungen Gebrauch machen können, so das Gericht weiter.

Ob allerdings die Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung des Platzverweises und der anschließende Rücktransport zum Sommercamp rechtmäßig gewesen sind, könne das Verwaltungsgericht nicht entscheiden. Zuständig sei das Amtsgericht in Dannenberg, an das der Fall deshalb verwiesen wurde.

Cécile Lecomte bezeichnete die Weitergabe an das Amtsgericht Dannenberg als "Verschleppung" des Verfahrens. Dagegen kann die Klägerin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde erheben. Ob eine Berufung gegen das Urteil in Sachen Platzverweis zulässig ist, entscheidet das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.