Hartz-IV-Empfänger können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Ab sofort läuft das einfacher als bislang, darauf weist die Stadtverwaltung hin. Eine Bescheinung der Arge statt einer beglaubigten Kopie des Hartz-IV-Bescheids reicht nun aus. Damit entfällt auch die Beglaubigung des Dokuments im Bürgeramt. Antragsformulare für die Gebührenbefreiung liegen bei der Arge, der Agentur für Arbeit und dem Bürgeramt aus. Außerdem können sie auch im Internet heruntergeladen werden.

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