Das Lüneburger Sozialgericht hatte Petra M. Recht gegeben: Die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung des Landkreis Lüneburg (Arge) muss per Einstweiliger Anordnung 2611 Euro für aufgelaufene Mietrückstände als Darlehen gewähren und an den Vermieter auszahlen.

Lüneburg. Begründet wurde das Urteil u.a. damit, dass die Berechnungen der Behörde für die Kosten der Unterkunft (die Rundschau berichtete) laut Sozialgericht nicht korrekt waren.

Die Arge gewährt den Betrag jetzt als Darlehen, forderte in einem Bescheid aber die Tilgung von September an. 75 Euro soll die 43-Jährige monatlich zahlen. Sprich, die Arge behält den Betrag von den Regelleistungen ein.

"Das ist rechtswidrig", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Schulz und hat jetzt Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt. Der stellvertretende Arge-Geschäftsführer Michael Segers: "Darlehen müssen getilgt werden, sonst machen sie ja keinen Sinn." Da gibt ihm Rechtsanwalt Schulz zwar Recht, schränkt aber ein: "Die Rückzahlung bei Darlehen über Mietschulden ist nicht geregelt", und verweist auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts aus dem Jahr 2007: "Mietkautionsdarlehen sind tilgungsfrei zu gewähren, wenn das Einkommen des Leistungsempfängers einschließlich der laufenden Grundsicherungsleistungen die Pfändungsfreigrenzen nicht übersteigt." Petra M. verfüge laut Schulz über kein pfändbares Einkommen.

Wie berichtet war Petra M. zum Auszug aus ihrer Wohnung gezwungen, weil diese stark mit Schimmel befallen war. Die neue Bleibe entsprach indes nicht den Vorgaben der Arge. Die Behörde weigerte sich daraufhin, mehr als 505 Euro monatlich für die Unterkunftskosten zu zahlen. Das Sozialgericht entschied allerdings, dass "die Behauptung, der für die neue Wohnung gezahlte Mietzins sei zu hoch, der tragfähigen Grundlage entbehrt." Die aufgelaufenen Mietschulden musste jetzt die Arge zahlen, gewährte das Geld allerdings als sofort zu tilgendes Darlehen.