In dem Artikel "Entsorgte Väter" vom 27. August berichtete die Lüneburger Rundschau (LR), dass die Großmutter Dorette Kühn vor Gericht auf ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln verzichtet habe. Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist, dass Dorette Kühn vor dem Oberlandesgericht Celle Beschwerde gegen einen richterlichen Beschluss vom Amtsgericht Lüneburg eingelegt hatte. Dieser besagt, dass sie ihre Enkel zwei Jahre lang nicht sehen darf. Aus Mitleid mit ihren Enkeln verzichtete Kühn letztlich darauf, die Beschwerde vor Gericht weiter zu verfolgen. Weitere juristische Schritte in Bezug auf das Umgangsrecht, behält sie sich jedoch vor.