Stell dir vor, du hast einen endderben Song geschrieben, oder du hast einen krassen Film gedreht oder ein Hammerteil von einem Buch geschrieben und glaubst, du wirst jetzt reich und berühmt.

Das mit dem Berühmt könnte vielleicht hinhauen - aber reich wirst du vielleicht nicht. Weil alle deinen endderben Song, deinen krassen Film oder das Hammerteil von einem Buch runterladen und keinen Cent dafür abdrücken. Sich einfach das "geistige Eigentum" von Autoren aus dem Internet zu "ziehen" - das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und damit kriminell. So lange gibt es das Recht am "geistigen Eigentum" noch nicht.

Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) wurde es einfacher, Kopien eines Werkes herzustellen. Dem Autor stand immer noch kein "Urheberrecht" zu. Erstmals wurde im 18. Jahrhundert über die Rechte an geistigen Leistungen ernsthaft nachgedacht. Erst am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen. Das heute noch gültige deutsche Gesetz wurde am 9. September 1965 verkündet.