Schlechte Nachricht für Anhänger von “Texas Hold'em“: Poker-Turniere auch in dieser Variante sind nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg in Niedersachsen als Glücksspiel verboten.

Lüneburg. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Teilnehmer mindestens 15 Euro Startgeld zahlen und einen Hauptpreis im Wert von mehr als 60 Euro gewinnen können (Aktenzeichen: 11 ME 67/09). Das OVG bestätigte in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Poker sei grundsätzlich zufallsabhängig und damit ein unerlaubtes Glücksspiel. Öffentliche Turniere seien nur zulässig, "wenn kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance erhoben wird".

Im aktuellen Fall hatte der Veranstalter des Poker-Turniers eine "Teilnahmegebühr" von 15 bis 30 Euro verlangt. Als Gewinn war unter anderem die Teilnahme an der "World Series of Poker" (WSOP) in Las Vegas (USA) in Aussicht gestellt worden. Mit Flug, Hotel und Startgeld betrug der Wert mehr als 1000 Euro.

Anders als der Veranstalter schätzen die Richter Poker nicht als Geschicklichkeitsspiel ein. Ein Pokerspiel sei "grundsätzlich zufallsabhängig". Trotz der Möglichkeit, das Spiel durch geschicktes Taktieren (Bluffen) zu beeinflussen, hänge der Ausgang davon ab, ob die zufällig erhaltenen Karten geeignet sind, "eine gewinnträchtige Pokerhand" zu bilden.