Die Agentur für Arbeit hat Tipps für Jugendliche veröffentlicht, die ihre Schullaufbahn beendet haben.

Lüneburg. "Viele Schulabgänger stellen sich die Frage, ob sie sich arbeitslos melden müssen", berichtet Bernd Passier, Leiter der Lüneburger Agentur. Seine Antwort: "Oft ist das nicht notwendig."

Nur wenn die Wartezeit auf den Beginn einer Lehre, eines Studiums oder des Wehr- beziehungsweise Zivildienstes länger als vier Monate dauert, kann es sinnvoll sein, sich als Arbeitsloser registrieren zu lassen. Denn für junge Erwachsene wird ansonsten das Kindergeld unter Umständen nicht weitergezahlt. Mehr dazu gibt es unter Telefon 01801/54 63 37.

Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) haben Schulabgänger in der Regel aber nicht. Voraussetzung für die Lohnersatzleistung ist, dass der Antragsteller innerhalb der vorherigen zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang regulär beschäftigt war. Denn damit hat er auch Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Passier: "In diesem Fall sollte man sich umgehend arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen."

Wer dagegen entweder selbst oder über seine Eltern Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, kann sich an die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Grundsicherung (Arge) in der Horst-Nickel-Straße wenden. Das U 25-Team der Arge berät insbesondere Jugendliche ohne eine berufliche Perspektive.

Schulabgängern, die zwar einen klaren Berufswunsch vor Augen haben, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in diesem Jahr aber leer ausgegangen sind, helfen die Berufsberater der Arbeitsagentur weiter. Ein Gesprächstermin in Lüneburg kann unter der zentralen Telefonnummer 01801/55 51 11 vereinbart werden. Der Anruf kostet aus dem Festnetz 3,9 Cent pro Minute.

Neben Lehrstellen gibt es bei den Vermittlern der Agentur An den Reeperbahnen auch Angebote für Aushilfsjobs oder studentische Hilfstätigkeiten. Diese befristeten Arbeitsverhältnisse eignen sich vor allem für Schüler und Studenten, die während der Ferien oder Übergangszeiten Geld verdienen möchten.