Eigentlich sollten die Bürger das Heft des Handelns selber in die Hand nehmen und über die Fusion Bleckedes mit der Gemeinde Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg zu einer Kommune abstimmen.

Bleckede. Der Bleckeder Wolfgang Herbst hatte bei der Stadt am 9. März schriftlich einen Bürgerentscheid zur Fusion angekündigt.

Doch bevor die Bleckeder überhaupt zur Wahlurne hätten schreiten können, ist das Bürgerbegehren bereits wieder vom Tisch. Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat das Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt. Grund des Scheiterns: Die erforderliche Zahl der Unterstützer für den Bürgerentscheid reicht nicht aus. Das berichtet Bürger meister Jens Böther (CDU) in einer Pressemitteilung.

Die Prüfung der Unterschriftenlisten mit 792 Unterzeichnern habe ergeben, dass 31 Unterschriften doppelt abgegeben worden und vier Unterschriften nicht gültig seien, da die Unterzeichner nicht in Bleckede wahlberechtigt seien, so der Bürgermeister. Böther: ,,Es wurden somit 757 Unterschriften eingereicht, 778 wären aber erforderlich gewesen." Der Gesetzgeber fordert, dass zehn Prozent der Wahlberechtigten einen Bürgerentscheid per Unterschrift unterstützen müssen.