Im Streit um die Fahrtkostenerstattung für Oberstufenschüler aus Hartz-IV-Haushalten zieht der Landkreis Uelzen vor das Landessozialgericht.

Uelzen/Lüneburg. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg eingelegt worden, sagte ein Kreissprecher gestern und bestätigte einen Bericht der "Allgemeinen Zeitung Uelzen".

Es geht tatsächlich um die grundsätzliche Frage, wer für die Kosten der Sozialhilfe aufkommen muss. Grundsätzlich sind es die Kommunen. Auf diesem Standpunkt stehen auch die Lüneburger Sozialrichter: Sie hatten den Kreis wegen besonderer Bedarfslage verpflichtet, die Kosten für die Monatskarte einer Schülerin zu zahlen, die jeden Tag 22 Kilometer zu ihrem Gymnasium pendeln muss. Der Landkreis will dagegen erreichen, dass Hartz-IV-Empfänger die Fahrkarten aus den staatlichen Regelleistungen, die die Kommunen nicht allein tragen, finanzieren.