Lüneburg eine der teuersten Städte in Niedersachsen, aber: Selbst mit der Höchstzuzahlung wird nicht einmal die Hälfte dessen abgedeckt, was ein Kita-Platz kostet.

Lüneburg. Bei den Kita-Gebühren zählt Lüneburg im oberen Einkommensdrittel zu den drei teuersten Städten Niedersachsens. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben. So müssen Eltern mit einem Bruttoeinkommen von 3500 Euro in Lüneburg 249 Euro für einen Ganztagsplatz zahlen, in Oldenburg sind es aber nur 109 Euro, also nicht einmal halb so viel.

"Wie Oldenburg das macht, weiß ich nicht", kommentiert Horst-Günter Kirch die Vergleichs-Zahlen. Er ist bei der Stadtverwaltung für den Bereich Kinder und Familie zuständig, hat mit seinen Mitarbeitern ein ausgeklügeltes Gebührensystem für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen von der Krippe bis zur Kita entwickelt.

Denn bei den Kindergarten-Gebühren ist jede Kommune ihr eigener Herr, kann über Höhe und Gestaltung eigenmächtig entscheiden. Einzige Bedingung des Gesetzgebers: Die Gebühr muss wirtschaftlich zumutbar und gestaffelt sein.

Die Satzung in Oldenburg sei "extrem niedrig", sagt Kirch. "Damit kommt die Stadt sicher nicht einmal auf eine Deckung von zehn Prozent." Denn jede Kommune entscheidet selbst, wie viel der entstehenden Kosten sie selbst trägt und wie viel sie an die Eltern weitergibt. In Lüneburg sind laut Kirch rund 20 Prozent der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt. 15 Prozent zahlt das Land als Zuschuss, auf dem Löwenanteil von 65 Prozent aber bleibt die Kommune selbst sitzen.

2007 zum Beispiel kosteten die städtischen Kitas insgesamt rund 8,4 Millionen Euro. Rund 1,68 Millionen flossen als Gebühren von den Eltern in die Kasse, rund 1,26 Millionen als Zuschuss vom Land. 5,46 Millionen zahlte die Stadt drauf.

"Selbst der Höchstsatz des Elternbeitrags deckt die Kosten nicht einmal zur Hälfte", erklärt Kirch. In Zahlen heißt das: 763 Euro Kosten entstehen für einen Ganztagsplatz in einer städtischen Einrichtung im Durchschnitt pro Monat, der Maximalbeitrag für Eltern mit einem Einkommen von mehr als 51 129 Euro aber beträgt 328 Euro.

"Es ist also nicht so, dass die Großverdiener die Null-Zahler mitfinanzieren", räumt Kirch mit einer landläufigen Meinung auf.

Insgesamt habe die Stadt Lüneburg bei ihrer Gebührenordnung dennoch auf sozialen Ausgleich geachtet. Waldemar Herder, Kirchs Vorgesetzter als Fachbereichsleiter Familie und Bildung, erklärt: "Bis zu einem Einkommen von 30 000 Euro haben wir eine sehr tief gehende Staffelung, erst darüber geht es in 10 000er-Schritten. Dadurch sorgen wir im unteren Einkommensbereich für eine soziale Komponente."

Hinzu kämen diverse Freibeträge, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, sowie die Möglichkeit von Ermäßigungen bei Geschwistern, in Härtefällen wie hohen Fahrtkosten zur Arbeit oder Ausgaben für chronische Krankheiten. Als eine von laut Kirch "ganz wenigen" Kommunen in Niedersachsen fange Lüneburg zudem bei einem Gebührensatz von Null Euro an: Wer unter 14 061 Euro verdient, zahlt gar nichts für die Kinderbetreuung.

Die zweitgeringste Gebühr liegt bei 52 Euro für einen Ganztagsplatz, dann geht es in sieben Schritten hoch bis 328 Euro. Hinzu kommen jeweils 52 Euro im Monat für die Mittagsverpflegung.

"Wir werden regelmäßig vom Land angehalten, unsere Deckung auf 25 Prozent anzuheben", sagt Fachbereichschef Herder. "Das aber hieße, die Elternbeiträge um ein Viertel anzuheben. Das wäre nur schwer vermittelbar und steht auch nicht zur Diskussion."

Erst zum August 2008 hatte die Stadt die Beiträge um vier Prozent erhöht. Und zum neuen Kindergartenjahr nach den Sommerferien steht die nächste Erhöhung von weiteren vier Prozent an: nach Angaben der Stadt wegen der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst.

Die umgekehrte Möglichkeit, geringere Gebühren durch geringere Kosten zu ermöglichen, kommt für Lüneburg nicht in Frage: "Wir achten sehr auf die Qualität unsere Betreuung", sagt Waldemar Herder. "Statt der vom Land festgelegten Gruppengröße von 25 Kindern haben wir uns auf 23 festgelegt, und bei uns ist nicht nur die Erst-, sondern auch die Zweitkraft Erzieherin. Vorgeschrieben ist lediglich eine Sozialassistentin."