Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK) empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, die verbesserten Möglichkeiten der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer zu nutzen.

Lüneburg. Seit 1. Juli können alle Unternehmen die Ist-Versteuerung beantragen, deren Jahresumsatz im Vorjahr nicht mehr als 500 000 Euro betrug. Es reicht ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt. Normalerweise müssen Unternehmen die Umsatzsteuer schon für den Voranmeldezeitraum (Monat oder Vierteljahr) abführen, in dem die Leistung erbracht wurde. Oft hat der Kunde zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht bezahlt und die Umsatzsteuer muss vorfinanziert werden. Dieser Liquiditätsnachteil besteht bei der Ist-Versteuerung nicht. Hier muss die Steuer erst für den Voranmeldezeitraum an das Finanzamt abgeführt werden, in dem der Kunde auch tatsächlich gezahlt hat. Ein Informations-Flyer ist bei der HWK kostenlos erhältlich.