In dem Strafverfahren gegen eine jetzt 19 Jahre alte Frau aus Lüneburg wegen des Vorwurfs des Totschlags an ihrem neugeborenen Kind im Jahr 2008 hat die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg mit Beschluss vom 30. Juni die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 15. Dezember 2008 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilt Gerichtssprecher Matthias Steuernagel mit.

Lüneburg. In dem Strafverfahren gegen eine jetzt 19 Jahre alte Frau aus Lüneburg wegen des Vorwurfs des Totschlags an ihrem neugeborenen Kind im Jahr 2008 hat die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg mit Beschluss vom 30. Juni die Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 15. Dezember 2008 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilt Gerichtssprecher Matthias Steuernagel mit.

Im Zwischenverfahren habe die Jugendkammer Sachverständigengutachten zur Frage eingeholt, ob die zur Tatzeit noch unter 18 Jahre alte Angeklagte zur Tatzeit reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Anlass dafür war ein Gutachten, welches diese Voraussetzungen verneint. Das Mädchen hatte ihr Baby erstickt und unter ihrem Bett versteckt, bis die Großmutter des Säuglings den Leichnam fand. Termine für die Hauptverhandlung sind noch nicht benannt.