"Wer schläft, der sündigt nicht", lautet ein deutsches Sprichwort. Dennoch handelte ausgerechnet eine Ruhepause einem 60 Jahre alten Autofahrer ein Strafverfahren ein. Polizeibeamte sahen den Mann in der Nacht zum Mittwoch in der Hauptstraße parken. Dort schlummerte er auf dem Sitz seines Autos. Als die Ordnungshüter den Mann aufweckten, rochen sie den Grund für seine Müdigkeit. Ein Alkoholtest ergab 1,37 Promille. Die Beamten vermuten, dass der 60-Jährige betrunken gefahren ist und erst anhielt, als ihn die Müdigkeit übermannte.