Das Castor-Transport im November 2006 ins atomare Zwischenlager im wendländischen Gorleben hatte jetzt ein juristisches Nachspiel in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg.

Lüneburg. - In dem einen Fall hatte ein Landwirt aus Metzingen gegen die Polizeidirektion Lüneburg geklagt. Der Bauer behauptete, es sei der Befehl von der Polizei erteilt worden, seinen Hof zu stürmen. Er verlangte vom Gericht die Feststellung, dass diese Polizeimaßnahme rechtswidrig gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Begründung: Die Hofbesetzung sei nicht mit einer schweren und tief greifenden Grundrechtsbeeinträchtigung verbunden gewesen, so die Richter. Die Polizei habe nicht gegen Eigentumsrechte aus Artikel 14 Grundgesetz oder gegen das Recht auf die Unverletzlichkeit von Wohnung und befriedetem Besitztum aus Artikel 13 Grundgesetz verstoßen. ,,Denn der Landwirt hatte den Hof der Allgemeinheit geöffnet und auf ihm einen Info-Punkt und eine Suppenküche eingerichtet, sodass sich dort zeitweise mehr als 100 Menschen aufgehalten haben. Der Landwirt hat so den Schutz der Privatsphäre gelockert und aufgegeben", sagt Gerichtssprecher und Vorsitzender Richter bei beiden Gerichtsverfahren, Wolfgang Siebert.

Der Hof sei zudem nur für kurze Zeit von den Polizeikräften besetzt gewesen, als sich die Beamten auf der Suche nach Störern und Straftätern befanden, die die Polizisten mit Flaschen und Steinen beworfen hatten.

In dem zweiten Fall hatten drei Rechtsanwälte gegen die Polizeidirektion Lüneburg geklagt. Sie fühlten sich in ihrer Berufsausübung behindert, als sie in einem Betonblock angeketteten Castor-Gegnern beistehen wollten. Die Polizei erteilte den Anwälten einen Platzverweis. Zu recht, wie die Richter meinen. ,,Die von den Anwälten gerügten Verhaltensweisen der Polizei hatten weder einen diskriminierenden Charakter, noch haben sie das Persönlichkeitsrecht der Anwälte beeinträchtigt. Das gilt auch für den Platzverweis", so das Urteil. Die Anwälte seien hinter die Absperrung zurückgedrängt worden, um der Polizei ein störungsfreies Arbeiten an der Betonpyramide zu ermöglichen. ,,Insoweit haben sich die Anwälte in derselben Situation befunden wie Pastoren, Familienangehörige, Sympathisanten der Angeketteten und Pressevertreter", erklärt Gerichtssprecher Siebert. Gegen die Urteile kann das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung zulassen.