Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab, solange das Gutachten nicht vorliegt. Der Verband bffk will dennoch einen neuen Anlauf starten.

Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg lehnt die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Untreue gegen die Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg ab. Eine entsprechende Strafanzeige hatte der Bundesverband für freie Kammern (bffk) gestellt. Der will jedoch nicht locker lassen und hat einen Anwalt eingeschaltet.

Unter anderem wegen "fortgesetzter Untreue" hatte bffk-Vorstand Kai Boeddinghaus am 25. Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Verantwortliche der IHK Lüneburg-Wolfsburg gestellt. Der Kammerkritiker bezog sich dabei auf zwei Gutachten der Konzept AG sowie des Stuttgarter Rechtsanwalts Jürgen Glock über das Altersvorsorgesystem der IHK, über die das Abendblatt bereits ausführlich berichtet hat.

Die IHK habe Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug geleistet, Schadenersatzansprüche unterlassen und fortgesetzte Untreue in fünf Fällen begangen, wirft Boeddinghaus der IHK vor. In vier Fällen zahle die Kammer zudem überhöhte Versorgungsleistungen, weil die gesetzliche Rente nicht auf IHK-Zahlungen angerechnet werde.

Die Sachverhalte seien der IHK bereits seit Jahren bekannt, sagt Boeddinghaus: "Die Tatsache, dass die rechtswidrigen Zahlungen dennoch bis heute geleistet werden, stellt aus unserer Sicht eine gravierende fortgesetzte vorsätzliche Untreue dar."

Das sieht die Lüneburger Staatsanwaltschaft anders. "Fahrlässiges Fehlverhalten, so es denn vorliegt, ist nicht strafbar", sagt Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski: "Fehleinschätzungen unterliegen wir alle." Strafbar mache sich nur jemand, der mit Vorsatz gehandelt habe, etwa seinem Dienstherrn vorsätzlich einen Schaden zugefügt habe.

Diesen Vorsatz habe die Staatsanwaltschaft aus der Strafanzeige aber nicht erkennen können. "Die Staatsanwaltschaft ist keine Super-Aufsichtsbehörde", sagt Kazimierski. "Wir werden nur tätig, wenn massive Anhaltspunkte für vorsätzliches Fehlverhalten vorliegen. Dass es schlicht zu Nachteilen für die Kammer gekommen ist, reicht nicht aus." Ein Anzeigensteller könne auch "nicht mit den Knochen in der Ferne wedeln und sagen: Das Fleisch müsst ihr aber selbst suchen."

Damit spielt Kazimierski darauf an, dass der bffk die von ihm zitierten Gutachten nicht vorgelegt hat. Von der IHK selbst könne die Staatsanwaltschaft sie sich laut Kazimierski nicht ohne weiteres besorgen: "Die IHK aufzufordern, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, hätte rechtliche Konsequenzen und setzt den Beginn eines Ermittlungsverfahrens voraus." Dafür bedürfe es eines Anfangsverdachts gegen die Beschuldigten, und den sehe die Staatsanwaltschaft nicht. "Dass das anders sein mag, wenn wir das Gutachten vorliegen haben, schließe ich aber nicht aus."

Kammerkritiker Kai Boeddinghaus hat daraufhin seinen Anwalt beauftragt, das Gutachten der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen. "In anderen Fällen haben Staatsanwaltschaften gegenüber Kammern anders verfahren", sagt er. "Hier funktionieren einfachste rechtsstaatliche Mechanismen nicht." Zu einer gegensätzlichen Wertung kommt freilich die IHK: Der bffk sei "zum zweiten Mal innerhalb von vier Monaten mit dem Versuch gescheitert, der IHK-Spitze strafbare Handlungen zu unterstellen", sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Roland Schulz.