Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist verpflichtet, für den Unterricht von geistig behinderten Kindern in einer Privatschule Schulgeld zu zahlen.

Lüneburg/Lüchow - Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in mehreren Urteilen entschieden.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg unterhält keine eigene Schule für geistig behinderte Kinder. Diese Kinder besuchen eine Privatschule des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Das DRK hat sich gegenüber dem Landkreis vertraglich verpflichtet, den Unterricht für geistig behinderte Kinder zu übernehmen. Der Landkreis zahlt im Gegenzug Schulgeld an das DRK - auch für Kinder aus anderen Landkreisen, die in Jugendhilfeeinrichtungen in Lüchow-Danneberg untergebracht sind.

Jetzt forderte der Landkreis das Schulgeld für die "auswärtigen Kinder" zurück. Die Kosten für die "auswärtigen Kinder" müssten von den "auswärtigen Landkreisen" getragen werden. Das Verwaltungsgericht hat diese Klagen allerdings jetzt abgewiesen. (ben)