Morgen feiert ein ganz besonderes Geburtstagskind seinen Sechzigsten: das Grundgesetz. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (BRD).

In dem Buch stehen etwa die Rechte aller Bürger und die Aufgaben und Pflichten unseres Staates. Als es am 23. Mai 1949 in Kraft trat, war damit die Bundesrepublik Deutschland geboren. Die morgen natürlich deswegen mitfeiern darf.

Und die beiden können auf ein spannendes Leben zurückblicken. Kurz nach dem Krieg erlaubten die Siegermächte, USA, Frankreich und Großbritannien, den Deutschen einen eigenen Staat zu errichten. Nur mit den russischen Partnern, konnten sie sich nicht einigen. Deswegen gab es von 1949 bis 1990 auch erst mal zwei Deutschlands. Die BRD im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten, dessen Gründung die Russen erlaubt und gefördert hatten.

Erst 1990 wurden beide Länder vereint. Bei der Wiedervereinigung wurde das Gebiet der DDR in das der BRD aufgenommen. Und das haben wir auch dem Grundgesetz zu verdanken. In ihm war nämlich fest gelegt, dass die Wiedervereinigung das Ziel der verantwortlichen Politiker sein soll. (fre)