Gudrun Müller, Fachdienstleiterin Jugend und Familie vom Landkreis Lüneburg, rät, Anträge auf Schüler-Bafög sofort zu stellen, spätestens jedoch, wenn der weitere Schulbesuch im nächsten Schuljahr feststeht. Die Schulbescheinigung könne problemlos nachgereicht werden. Liegt diese bis zum 14. August vor, gibt es ab September finanzielle Unterstützung. Bei Anträgen, die erst in den Sommerferien oder zu Beginn des Schuljahres gestellt werden, könne das Schüler-Bafög frühestens im Oktober gezahlt werden. Anders als in der Vergangenheit könne weder die Kreisverwaltung Lüneburg noch das Sozialamt oder die ARGE in solchen Fällen einspringen. Weitere Informationen erteilt das BAföG-Amt in der Kreisverwaltung Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, Telefonnummer 04131/26 13 84. (hspch)