Das Landgericht Lüneburg hat den Befangenheitsantrag des Ex-IHK-Hauptgeschäftsführers Wolfram Klein gegen die für sein Verfahren gegen die IHK zuständige Zivilkammer abgelehnt.

Lüneburg

Laut Sprecher Dr. Bernd Gütschow seien keine Umstände der Voreingenommenheit ersichtlich. Kleins Anwalt Dr. Ferdinand kann den Beschluss anfechten.

Der Antrag sei von der Kammer in anderer Besetzung zurückgewiesen worden, berichtet Gütschow. "Es liegt keine rechtlich fehlerhafte Sachbehandlung des Verfahrens durch die Kammer vor." Insbesondere sei es ausschließlich Aufgabe der Kammer, "wie sie eine Beweisaufnahme durchführt". So könne niemand fordern, dass die Kammer bestimmte Zeugen zu bestimmten Sachverhalten höre.

Gütschow spielt damit an auf einen der Gründe an, die Kleins Anwalt Dr. Ferdinand Brüggehagen für seinen Antrag auf Befangenheit genannt hatte: "Das Gericht will zu Tatsachen Beweis erheben, die von keiner Seite behauptet wurden. Und es will Zeugen vernehmen, die die beweispflichtige Beklagte, also die IHK, gar nicht benannt hat, und die zu dem Thema gar nichts sagen können." Außerdem habe das Gericht Klein ausdrücklich aufgefordert, selbst Zeugen zu nennen, die gegenbeweislichen Zeugen dann aber ignoriert.

Klein klagt gegen die IHK auf Feststellung der Unwirksamkeit seiner Kündigung. Auch die Kündigung selbst ist Thema des Befangenheitsantrags von Anwalt Brüggehagen. Denn: "Wir sagen, die Kündigung ist formell unwirksam, weil sie von dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten unterschrieben wurde. Laut IHK-Satzung hätten das aber der Präsident und ein Geschäftsführer tun müssen."

Das Gericht jedoch argumentiere, Präsident und aktueller Hauptgeschäftsführer hätten die Kündigung konkludent, das heißt stillschweigend, während der Verhandlung genehmigt. "Konkludente Genehmigungen gibt es bei Körperschaften öffentlichen Rechts laut Bundesgerichtshof aber nicht", so Brüggehagen.

Wann das Verfahren fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Zunächst bleiben Klein und Brüggehagen zwei Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten. So lange wartet das Gericht üblicherweise mit der Festlegung eines neuen Termins. Ob Brüggehagen den Beschluss anficht, sei noch nicht entschieden, sagte er gestern gegenüber der Rundschau. Tut er das, entscheidet das Oberlandesgericht Celle über eine mögliche Befangenheit in Lüneburgs Kammer.