Urkundenfälschung nicht nachweisbar. Tatvorwurf für haltlos erklärt

Hamburg/Lüneburg. Im April hatte die Nachricht für Aufsehen gesorgt. "Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg/Wolfsburg, Eberhard Manzke, Anklage wegen Urkundenfälschung erhoben", hieß es damals. Jetzt ist klar: Das Amtsgericht Hamburg wird kein Hauptverfahren gegen den Privatmann Manzke eröffnen. "Die Anklage ist abgelehnt worden, weil eine Urkundenfälschung nicht nachgewiesen werden konnte. Zwar stand der Tatvorwurf im Raum, hat sich aber als haltlos erwiesen", sagte ein Sprecher des Gerichts der Abendblatt-Regionalausgabe Lüneburg.

Angezeigt hatte den IHK-Präsidenten ein ehemaliger Mieter aus Hamburg, der von 1995 bis 2006 eine Filiale der Schnellrestaurant-Kette Pizza Hut Am Sande führte. Es stand der Vorwurf im Raum, Eberhard Manzke habe eine Blanko-Unterschrift seines Mieters für eine Bürgschaft missbraucht, die der Kläger aus Hamburg allerdings nie unterschrieben haben will.

In einer Stellungnahme, die der Lüneburger Bauunternehmer im April dem Abendblatt zukommen ließ, heißt es: "Es handelt sich um einen angeblichen Vorgang aus dem Jahre 1995, der nun erneut zum Zwecke der Rufschädigung zur Anzeige gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat die Anschuldigung schon im Jahr 2002 eingehend geprüft, nachdem ein Prozessgegner Anzeige erstattet hatte. Das Ermittlungsverfahren ist damals eingestellt worden, weil die Vorwürfe sich als haltlos herausgestellt haben. Herr Manzke geht davon aus, dass das Amtsgericht Hamburg, das bisher noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, die Angelegenheit ebenso beurteilen wird."