Beide Kontrahenten profitieren vom geschlossenen Vergleich

Lüneburg. Deutschlandweit hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg in den vergangenen zwei Jahren Schlagzeilen gemacht. Zum ersten Mal hatte eine IHK einen Hauptgeschäftsführer abberufen. Jetzt erst ist der nachfolgende Rechtsstreit zu Ende. Übrig bleiben hohe Kosten - und ein Ruf, den es wiederherzustellen gilt.

Der am Mittwoch geschlossene Vergleich zwischen der IHK und Wolfram Klein ist ein Befreiungsschlag für beide Seiten. Denn wer in der Sache um die Abberufung von Kleins Posten als Hauptgeschäftsführer und die fristlose Kündigung seines bis 2013 dauernden Dienstvertrags Recht hat, blieb bis zum Ende offen. Die IHK bekam Recht vor dem Verwaltungsgericht- sowie dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Klein dagegen vor dem Landgericht Lüneburg.

Wie das Bundesverwaltungsgericht und das Oberlandesgericht entschieden hätten, wenn die Parteien sich nicht doch noch geeinigt hätten, ist völlig offen. Sowohl für die Verantwortlichen in der IHK als auch für Wolfram Klein wäre ohne diesen Abschluss sämtlicher Rechtsstreitereien noch mindestens ein weiteres Jahr verloren gegangen.

Der Jurist Wolfram Klein, seit April 2008 arbeitslos und erst jetzt rehabilitiert, weil die IHK ihren Vorwurf der Urkundenfälschung zurückgenommen hat, kann endlich auf Jobsuche gehen.

Und die IHK kann endlich lange geplante Änderungen forcieren: die Neuordnung der Altersversorgung sowie Gehaltsstruktur ihrer Mitarbeiter und die Neugestaltung der Gebührenordnung für ihre Mitglieder.

Wenn die Einigungsstelle im Juni über eine neue Ruhegeldregelung entscheidet, erledigt sich damit auch das Verfahren Personalrat-IHK vor dem Oberverwaltungsgericht. Offen sind dann nur noch zwei Verfahren von Mitarbeitern gegen die IHK vor dem Arbeitsgericht.

Das Einsparvolumen der mühselig zwischen Personalrat und Geschäftsführung ausgehandelten Summen nannte IHK-Präsident Eberhard Manzke derweil einen "Bruchteil" dessen, was die Kleinsche Regelung eingespart hätte, wäre sie gültig. Dass sie es nicht ist, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.