Die Ablösung als Direktor des Scharnebecker Gymnasiums war rechtens

Lüneburg. Die Ablösung Norbert Mischkes als Schulleiter des Bernhard-Riemann-Gymnasiums in Scharnebeck und seine Abordnung an die Landesschulbehörde in Braunschweig im Sommer 2008 war rechtens. Dies hat gestern das Verwaltungsgericht Lüneburg festgestellt und eine Klage Mischkes damit zurückgewiesen.

Die Ablösung vor knapp zwei Jahren habe keinen dienstlichen Grund gehabt, sondern sei vielmehr auf eine Medienkampagne gegen den Oberstudiendirektor zurückzuführen gewesen. Das niedersächsische Kultusministerium habe damals dem öffentlichen Druck nicht standgehalten. So argumentierte Mischkes Anwalt Gunther Freiherr von Mirbach gestern bei der mündlichen Verhandlung vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichtes.

"Die Abordnung war rückwirkend und damit nicht rechtmäßig", begründete von Mirbach zudem die Klage. Doch das Gericht wies sie dennoch ab. Gerichtssprecher Gerd Ludolfs: "Die Abordnung war nicht rückwirkend. Die erste erfolgte rechtzeitig, die zweite wiederholte noch einmal die vorausgegangene."

Hintergrund: Das Ministerium verfügte die Abordnung nach Braunschweig zunächst vorläufig am 13. Juni 2008. Vorläufig deshalb, weil der Personalrat dazu nicht - wie vom Gesetzesgeber gefordert - angehört werden konnte. Am 16. Juli ging dem ehemaligen Schulleiter dann der endgültige Bescheid zu, nachdem die Personalvertretung befragt worden war. Als Grund wurde angeführt, dass das Vertrauen zwischen dem Schulleiter und einem Teil des Lehrerkollegiums zerrüttet und das Verhältnis zwischen ihm und dem Landkreis als Schulträger sowie den Eltern stark belastet sei.

Der Abordnung Mischkes war ein mehrere Jahre langer Prozess am Bernhard-Riemann-Gymnasium vorausgegangen. Dem Pädagogen wurde vor allem sein Führungsstil vorgeworfen. Zudem soll er keine neuen Konzepte zugelassen und eine lähmende Atmosphäre in der Schule verbreitet haben. Das Verhältnis zwischen Schülern, Elternrat, Lehrern und Direktor war seit langem zerrüttet, mehr als die Hälfte des Kollegiums hatte bereits einen Versetzungsantrag gestellt. Die Schule war zweimal bei der Inspektion durchgefallen, im Juni 2008 streikten schließlich 1000 Schüler gegen ihren Direktor und gingen nicht zum Unterricht.

Anwalt von Mirbach warf dem Ministerium gestern vor, mit der Absetzung seines Mandanten die Fürsorgepflicht vernachlässigt und die persönlichen Belange des ehemaligen Schulleiters nicht berücksichtigt zu haben. Zudem habe sich die Landesschulbehörde in Lüneburg nicht hinter den Lehrer Mischke gestellt. Es hätte nach von Mirbachs Worten durchaus auch andere Möglichkeiten gegeben, den Konflikt an dem Scharnebecker Gymnasium zu lösen, die aber gar nicht erst in Erwägung gezogen worden waren: "Das Mediationsverfahren wurde von den Lehrern abgebrochen. Das zeigt doch, wer verhandlungsbereit war." Die Schuld für den Konflikt am Gymnasium sei nur auf den Schulleiter abgewälzt worden. "Es hätten auch die Wortführer bei den Lehrern ins Gebet genommen werden können", sagte von Mirbach. Zumal sich ihm zufolge nur 43 von 90 Lehrern mit ihrer Unterschrift gegen den Schulleiter ausgesprochen hätten. "Und von den Unterzeichnern standen nicht wenige kurz vor der Pensionierung oder der Versetzung."

Mischke habe das Gymnasium 21 Jahre lang tadellos geführt, so sein Anwalt. "Es gab keine Beanstandungen an seiner Arbeit und es wurde nie ein Disziplinarverfahren gegen ihn geführt." Die Entscheidung, ihn seines Postens zu entheben, sei falsch gewesen.

Es sei auch nicht in Ordnung, dass der Oberstudiendirektor seit nunmehr fast zwei Jahren eine unangemessene Tätigkeit ausübe: "Er hat keine Entscheidungskompetenz, sondern erledigt ein Sammelsurium von Tätigkeiten, die von Sachbearbeitern oder niedriger eingestuften Beamten ausgeführt werden sollten." Zudem sei ihm bislang keine der Dezernentenstellen angeboten worden, die an der Landesschulbehörde in Lüneburg frei geworden sind.

Alle Argumente halfen nichts. Norbert Mischke scheiterte gestern bereits zum dritten Mal damit, seine Abordnung vor Gericht erfolgreich anzufechten. Schon einmal wies das Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des Lehrers zurück.

Und auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg, bei dem der Oberstudiendirektor dagegen Beschwerde eingelegt hatte, konnte keine Verfahrensfehler erkennen. Das Spannungsverhältnis zwischen dem damaligen Schulleiter und einem Großteil des Lehrerkollegiums sowie die starke Belastung seines Verhältnisses zum Schulelternrat seien für das Kultusministerium Grund genug gewesen, eine Abordnung nach Braunschweig zu rechtfertigen, so das OVG im Februar 2009.