Friedrichsruh. Friedrichsruh. Familie von Bismarck wehrt sich durch alle Instanzen dagegen, ihre Jagdgatter abzubauen. Kreis setzt jetzt Anordnung um.

Nach fast 150 Jahren scheint die Gatterjagd im Sachsenwald der Familie Bismarck tatsächlich Geschichte zu sein: Wie es Schleswig-Holstein 1999 mit einer Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen hat, sind Jagdgatter landesweit verboten.

Eine Beschwerde der Familie Bismarck dagegen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt nicht angenommen. Das Haus Bismarck will sich aktuell dazu nicht äußern, weil jetzt ihre Berufungsklage am Europäischen Gerichtshof anhängig sei.