Wentorf. Wentorf. Für niedrigschwellige Angebote im Alltag können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Geld erhalten. Doch der Weg dorthin ist steinig.

Bis zu 125 Euro sollen Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, und ihre Angehörigen auf Antrag pro Monat von den Pflegekassen erhalten: Diese Entlastungsbeträge sollen laut Sozialgesetzbuch XI ausdrücklich auch haushaltsnahe Leistungen zur Unterstützung im Alltag umfassen – sowohl zur Entlastung der Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Angehörigen. Dazu zählen auch Einkäufe, Begleitungen zum Arzt, zu Behörden oder auch zu Konzerten sowie Spaziergänge mit Ehrenamtlichen.

Doch wer diese niedrigschwelligen Pflegeleistungen anbieten will und Anträge stellt, hat es nicht leicht, wie der Wentorfer Walter Lindemann berichtet, der ehrenamtlich eine sehbehinderte Frau in Mölln betreut. „Die Frau wird von einer Nachbarin umsorgt und unterstützt, der sie ab und zu einen Obolus dafür gibt, dass sie für sie einkauft oder auch Fahrdienste für sie übernimmt. Aber meine Anträge auf Entlastungsbeträge wurden bereits zweimal abgelehnt.“