Betrunken und ohne Führerschein an der Zapfsäule gesehen

D. war wegen Fahrens ohne Führerschein und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr angeklagt. Er sei gegen sechs Uhr früh stocknüchtern vom Kiez nach Hause gefahren und auf der B5 vom Starenkasten in Boberg geblitzt worden. "Darüber habe ich mich so geärgert, dass ich vor meiner Haustür in Wentorf den Wodka in mich hinein geschüttet habe", sagte er.

Die Polizei traf den Schnell-Trinker scheinbar tief schlafend in seinem Auto auf dem Parkplatz vor seiner Wentorfer Wohnung an - nicht zufällig, das Fahrzeug war in Hamburg und Umgebung zur Fahndung ausgeschrieben. Dem Kassierer einer Tankstelle an der Reeperbahn war der stark schwankende Autofahrer aufgefallen. "Er konnte kaum stehen und hielt sich am Tresen fest, beim Einsteigen in sein Auto wäre er fast hingefallen. Da habe ich die Polizei alarmiert" so der Zeuge in der Verhandlung. Die Spur des schwarzen Mercedes hatte sich zunächst verloren, in Wentorf entdeckte die Polizei ihn dann aber und fuhr hinterher. "Wir sahen den Wagen dann auch sofort auf dem Parkplatz", sagte einer der am Einsatz beteiligten Polizisten.

Mit dieser Aussage schrumpfte das Zeitfenster für den angeblichen "Nachtrunk" von zehn Minuten auf maximal zehn Sekunden. "Vollkommen unrealistisch", meinte der Staatsanwalt dazu. Die Polizisten nahmen Axel D. mit zur Blutprobe, sie ergab über zwei Promille. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen, der war ihm schon vor Jahren abgenommen worden.

Ob er sich denn schon einmal um einen neuen Führerschein bemüht habe, wollte die Richterin wissen. "Ja, aber ich bin bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung durchgefallen", so Axel D. "Wenn Sie keinen Führerschein haben, warum kaufen Sie sich denn ein Auto und lassen es auch noch auf ihren Namen zu?", fragte die Richterin weiter. Er selbst habe den Wagen nur dieses eine Mal gefahren, beteuerte der Angeklagte, sonst werde das Auto von seinem Bruder und von Freunden genutzt.

Im Vorstrafenregister fanden sich sechs Eintragungen, die meisten davon wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss. Axel D. wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein neuer Führerschein darf erst nach drei Jahren Sperrfrist ausgestellt werden. Der 13 Jahre alte Mercedes wird eingezogen.