Betr.: “Bernd Lempa: “Mieter, wehrt Euch!“, Wentorf-Seite vom 11. 3. 2009

Herr Lempa ruft die Mieter in Wentorf auf: Wehrt euch! Sie sollen sich gegen die Selbstverständlichkeit wehren, dass alle Wentorfer Bürger, die die Straßen nutzen oder nutzen können, die Kosten dieser öffentlichen Leistung mittragen. So wie sie mit ihren Steuerzahlungen auch die Kosten für andere öffentliche Leistungen mittragen: für das Schulwesen, das Rechtssystem, die öffentliche Sicherheit usw. Es erweckt den falschen Eindruck, dass die Straßen für die Grundeigentümer gebaut würden. Sie werden aber für alle Bürger gebaut. Zwar haben die Straßen für die Grundeigentümer ursprünglich einmal einen besonderen Vorteil geboten: Als das Baugebiet erschlossen wurde, stieg der Grundstückswert. Dieser besondere Vorteil der Wertsteigerung, der den Grundeigentümern zugerechnet werden kann, begründet die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, die 90 Prozent der Straßenbaukosten betragen.

Die ursprüngliche Wertsteigerung aber ist der einzige besondere Vorteil, den Grundeigentümer von einer Straße haben. Die Nutzung der Straße hingegen steht allen Bürgern offen. Deshalb ist es selbstverständlich, dass sie im Prinzip alle auch an den Kosten beteiligt werden müssen, was aber über Straßenbaubeiträge nicht möglich ist. Unser geltendes System der öffentlichen Abgaben sieht das so vor. Denn Beiträge der Grundeigentümer für den erneuten Straßenausbau dürfen nicht erhoben werden, weil es unmöglich ist, weitere Vorteile der Straße für die Grundstückseigentümer von der Nutzung durch die Allgemeinheit abzugrenzen. Eine solche Vorteilszurechnung ist gemäß dem fundamentalen Äquivalenzprinzip aber notwendig, wenn ein Beitrag erhoben werden soll, der der öffentlichen Leistung zu entsprechen hat. Dass die Verwaltungsrechtler dieses Prinzip mit Verfassungsrang missachten und Beiträge gutgeheißen haben, ist mit Unkenntnis des Abgabensystems zu erklären. Sie hat zu der fehlerhaften Rechtsprechung geführt, aus der CDU und Herr Lempa eine in Wirklichkeit nicht bestehenden "gesetzliche" Verpflichtung der Gemeinde zum Erlass einer Straßenbausatzung ableiten (. . .).

Dr. Ernst Niemeyer, Bergedorfer Weg 4, 21465 Wentorf