Wentorf. Zum vierten Mal stand die Straßenbaubeitragssatzung auf der Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses. Jetzt wurde die Neufassung von der UWW, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen schließlich mehrheitlich abgelehnt. Denn sie wollen eine Straßensanierung, die durch Steuern, nicht durch die Anwohner finanziert wird. Vermutlich wird das ein Fall fürs Landesverfassungsgericht.

Nach Auffassung der anderen Fraktionen und auch der Verwaltung entspricht eine Steuerfinanzierung nämlich nicht gültigem Recht.

Jetzt tritt automatisch die alte Satzung mit den hohen Beitragssätzen in Kraft. Der "linke Flügel" will in der nächsten Sitzung am 19. Februar mit seiner knappen Mehrheit beantragen, diese bestehende Satzung aufzuheben. Wird der Beschluss von der Gemeindevertretung bestätigt, hat die Verwaltung keine rechtliche Grundlage mehr, um die Straßen zu sanieren.

"Mir bleibt dann nichts anderes, als Widerspruch einzulegen", sagt Bürgermeister Matthias Heidelberg. Das heißt, es würde ein Organstreitverfahren angestrengt, um die Verfassungsmäßigkeit einer steuerlichen Straßenbaufinanzierung zu überprüfen. "Das ist so gewollt", erläutert Heidelberg. Seiner Ansicht nach werde das Verfahren mindestens drei Jahre dauern und kann die Bürger einen fünfstelligen Betrag kosten. Die Straßensanierung wird bis auf die bauliche Unterhaltung (Beseitigung von Frostschäden) solange brach liegen.

Dr. Ernst Niemeier, Begründer der Initiative faire Straßenbaufinanzierung, ist sehr zufrieden. "Sonst hätten wir den Rechtsweg einschlagen müssen. Denn die Verwaltungsrechtsprechung ist falsch", sagte er überzeugt. Darüber entscheidet nun das Landesverfassungsgericht in Schleswig.