Schwarzenbek. Die Polizei zieht an der B 404 im Sachsenwald mehrere Autofahrer aus dem Verkehr. Warum ein Haftbefehl aufgehoben wurde.

Mehrere Fahrer waren teils stark angetrunken oder unter Drogen. Zwei waren ohne gültigen Führerschein unterwegs, dazu einer in einem Auto ohne Versicherungsschutz und schließlich auch noch ein Fahrzeugführer, gegen den ein Haftbefehl bestand: Das runde Dutzend Polizeibeamte, das Donnerstag, 16. März, bis in die frühen Abendstunden an der B 404 zwischen A 24 und Schwarzenbek Autos kontrollierte, zog einige Fahrer aus dem Verkehr.

Etwa 150 Pkw und Kleintransporter haben die Beamten im Sachsenwald von mittags bis gegen 18 Uhr gestoppt. Gegen neun Fahrer werden Bußgeldverfahren eingeleitet wegen Handynutzung am Steuer, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder schlecht gesicherter Ladung. 22 Fahrzeugführer erhielten Kontrollberichte: Sie müssen fehlende Papiere oder ihr Fahrzeug in den nächsten Tagen bei einer Polizeidienststelle vorführen, um etwa zu beweisen, dass festgestellte Fahrzeugmängel beseitigt wurden.

Polizei stoppt Fahrer mit Drogen und Promille am Steuer

Deutlich mehr Ärger droht zwei Männern, die sich ohne Führerschein ans Steuer gesetzt hatten. Ein 45-jähriger Mann aus Wuppertal ist ohne Fahrerlaubnis in die Kontrolle geraten. Damit nicht genug: Sein Auto ist ohne Versicherungsschutz. Er musste seinen Pkw ebenso stehen lassen wie ein 32-jähriger Ratzeburger.

Der Fahrer eines Mercedes Sprinter war mit 1,77 Promille Atemalkohol unterwegs. Vor der Fahrt hatte er zudem Drogen konsumiert, ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Als die Beamten seinen Führerschein sicherstellen wollten, folgte die nächste Überraschung: Der Ratzeburger verfügt über keine gültige Fahrerlaubnis. Entsprechende Strafverfahren werden eingeleitet.

Geldstrafe bezahlt, Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Auch ein 20-jähriger Fahranfänger musste sein Auto abstellen. Nicht genug, dass er angetrunken unterwegs war. Während der Fahrt hatte er auch noch einen Joint geraucht. Ein glimpfliches Ende nahm die Verkehrskontrolle für einen 53-Jährigen. Der Kieler hatte den Polizisten einen abgelaufenen Personalausweis vorgelegt. Die Beamten stellten fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestand. Nachdem er die geforderte Geldstrafe beglichen hatte, durfte er seinen Weg fortsetzen.