Einspeisevergütung
Seit dem 1. August 2014 gilt: Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) werden nur noch für Neuanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 500 Kilowatt (kWp) gewährt.
Seit dem 1. August 2014 gilt: Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) werden nur noch für Neuanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 500 Kilowatt (kWp) gewährt.