Seit dem 1. August 2014 gilt: Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) werden nur noch für Neuanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 500 Kilowatt (kWp) gewährt.

Seit dem 1. August 2014 gilt: Einspeisevergütungen im Rahmen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) werden nur noch für Neuanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 500 Kilowatt (kWp) gewährt.
Außerdem sinkt die monatliche Vergütung kontinuierlich um jeweils 0,25 Prozent. Neu ist, dass auch für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine Abgabe entrichtet wird, die derzeit bei 1,87 Cent liegt. Das berührt die DRK-Anlage zwar nicht, Stefan Fehrmann hat jedoch zu Jahresbeginn noch einmal nachgerechnet: Durch den Eigenverbrauch würde sich die Anlage auch unter den neuen Bedingungen noch rechnen.

(cus)