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Allerdings gibt es jetzt eine Möglichkeit, die Frauen mehr Spielraum bei der Entscheidung lässt, einen Vergewaltiger anzuzeigen. Denn meist kommt der Täter aus dem direkten Umfeld. "Im Regelfall kennen sich Opfer und Täter. Es ist die absolute Ausnahme, dass ein Unbekannter einer x-beliebigen Frau auflauert und diese vergewaltigt", sagt Sabine Wöhl von der Frauenberatung Schwarzenbek.

Das Hamburger Universitätskrankenhaus Eppendorf und auch das Lübecker UKSH haben eine Gewaltopferambulanz, in der anonym Spuren gesichert werden. "Wenn eine Frau sich nach Tagen überlegt, zur Polizei zu gehen, gibt es keine Spuren mehr, das überhaupt Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Da sind die Beweise aus den Krankenhäusern enorm wichtig. Dort besteht Schweigepflicht. Wenn die Frau keine Anzeige erstattet, melden die Krankenhäuser den Fall auch nicht weiter", sagt Ulrike Lappat.

Wer eine vertrauliche Beratung wünscht und den Weg zur Polizei scheut, kann sich unter Telefon (0 41 51) 8 13 06 an den Verein "Hilfe für Frauen in Not" wenden. Außerhalb der Beratungszeiten läuft ein Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird. Kontakt auch unter

Paragraf 177

Der Paragraf 177 Strafgesetzbuch (StGB) sieht Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für Vergewaltigungen vor. Voraussetzung ist, dass der Täter sein Opfer durch Gewalt oder Androhung damit zu sexuellen Handlungen zwingt.

(sh)