Schwarzenbek (cus). Sie war noch ein Kind, da fasste Peter B. (Name von der Redaktion geändert) seiner Nichte zum ersten Mal in den Schritt.

Schwarzenbek (cus). Sie war noch ein Kind, da fasste Peter B. (Name von der Redaktion geändert) seiner Nichte zum ersten Mal in den Schritt.
Dann ermunterte er das vierjährige Mädchen, mit seinem Geschlechtsteil zu spielen. Ein weiterer Missbrauch ereignete sich am polnischen Zweitwohnsitz des Onkels: Nach dem Kauf eines Bikinis berührte er das mittlerweile zwölf Jahre alte Mädchen im Schambereich und forderte es wieder auf, sein Geschlechtsteil zu berühren.

Für seine Taten musste sich B. jetzt vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten. Die Anklage listet insgesamt sieben Handlungen zwischen 2000 und 2008 auf. Wegen des langen Zeitraums konnte die heute 19-Jährige keine präzisen Angaben zu den einzelnen Taten mehr machen: Letztlich wurde B. deshalb nur für zwei konkret nachweisbare sexuelle Handlungen vom Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Suntke Aden zur Verantwortung gezogen.

B. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts, dem sich auch Nebenklägerin und Verteidiger anschlossen. In seinem Schlusswort bedauerte B., dass es in der Vergangenheit zu "solch komischen Situationen" gekommen sei. Eine Aussage, die sein Opfer als Unverschämtheit bezeichnete. Die 19-jährige ist dennoch froh, endlich Recht bekommen zu haben: "Diese Verhandlung ist der erste Schritt in ein richtiges Leben ohne Angst."