Lediglich in vier der insgesamt 16 deutschen Bundesländer gibt es Bürgerbeauftragte, die sich um Schwierigkeiten von Menschen im Behördendschungel kümmern.
Lediglich in vier der insgesamt 16 deutschen Bundesländer gibt es Bürgerbeauftragte, die sich um Schwierigkeiten von Menschen im Behördendschungel kümmern.
Mit dabei ist Schleswig-Holstein. Seit dem 1. Oktober 1988 gibt es dieses Amt im nördlichsten Bundesland. Damit war Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Der erste Bürgerbeauftragte war Eugen Glombig, der damals noch von Ministerpräsident Björn Engholm (SPD) ernannt wurde. Heute werden die Bürgerbeauftragten vom Landtag gewählt. Anfangs gingen etwa 2000 Anfragen pro Jahr im Büro des Bürgerbeauftragten ein, heute sind es im Schnitt 3500. Deshalb steht hinter dem jeweiligen Amtsinhaber mittlerweile auch ein Büro mit sechs fachkundigen Referenten.
(sh)