Schwarzenbek
(tja).
18 Monate Haft wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung. Das ist das Urteil gegen einen 28 Jahre alten Schwarzenbeker, der vor Amtsrichter Suntke Aden zugegeben hatte, am 6. September 2014 ein Feuer im Dachgeschoss des Hauses an der Lauenburger Straße 53 gelegt zu haben. In dem Gebäude sind Schlichtwohnungen untergebracht. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Brandstifter eine Suchtberatung besuchen und 100 soziale Arbeitsstunden leisten. Unklar ist noch, wer am 20. August im Erdgeschoss desselben Hauses ein Feuer gelegt hatte.

Die Brandstiftung am 6. September hatte die Retter trotz der unmittelbaren Nähe der Feuerwehrwache zum Einsatzort vor große Probleme gestellt. Denn die Schwarzenbeker Feuerwehr war kurz zuvor zu einem Großbrand nach Sahms ausgerückt. Die Leitstelle schickte deshalb unter anderem die Feuerwehr Geesthacht los. Was die Mitarbeiter in der Leitstelle nicht wussten: Es waren noch Schwarzenbeker Feuerwehrleute verfügbar, die sofort das Haus schräg gegenüber der Wache ansteuerten und die Situation unter Kontrolle brachten.

Durch ein Fenster stiegen die Retter ins Haus ein, weckten einen Bewohner und brachten ihn in Sicherheit. Das Feuer war schnell gelöscht, das Haus aber danach unbewohnbar.

Der 28-Jährige gab vor Gericht zu, den Brand gelegt zu haben, weil er nicht wieder in dem Gebäude leben wollte. Nachts seien Mäuse über seinen Rücken gelaufen. "Ich wollte, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, damit die Stadt mich nicht wieder da reinsteckt", erklärte der arbeitslose Zimmerer auf der Anklagebank, der nach dem ersten Brand in einer anderen Unterkunft lebte.

Am Tattag hatte sich morgens sein 54-jähriger Lebensgefährte von ihm getrennt, aus Frust habe er dann angefangen zu trinken. Es sollen 25 Halbliter-Dosen Bier und vier Gläser Raki geworden sein. Nach dem Openair unter der Brücke sei er zur Lauenburger Straße gegangen und habe sich Zutritt zum Haus verschafft. Er habe in seinem alten Zimmer ein T-Shirt entzündet und es in einen Haufen mit Wäsche gelegt. Gegen 21.25 Uhr bemerkten Nachbarn hinter den Fenstern im Dachgeschoss den Feuerschein und schlugen Alarm.

Während der Verhandlung beschrieb der 28-Jährige seine Zeit in dem Haus als schwierig, immer wieder sei er belästigt worden. Er wollte dort unter keinen Umständen wieder einziehen und wurde deshalb zum Brandstifter. Weil sein Ex-Freund erklärt hatte, der 28-Jährige hätte gewusst, dass in dem Haus noch jemand leben würde, wurde die Brandstiftung um den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung erweitert.

"Wer Häuser anzündet, setzt Menschen einer gewaltigen Gefahr aus. Die Feuerwehr musste eine schlafende Person in dem Haus wecken", sagte Amtsrichter Aden.

Mit der Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung folgte er mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Eine verminderte Schuldfähigkeit trotz des festgestellten Alkoholwertes von 2,4 Promille erkannte das Gericht nicht, Aden ging von einem "gewissen Training des Mannes im Umgang mit Alkohol" aus.

Die Kriminalpolizei hatte auch für das Feuer am 20. August morgens gegen 6.30 Uhr Brandstiftung als Ursache ermittelt.