BI Bahnlärm darf nicht plakatieren

Die Bürgerinitiative Bahnlärm hatte es sich schön ausgemalt: "Wenn wir Neujahrsempfang haben", so BI-Sprecherin Gerda Matzat, "kommen ja auch unsere Bundespolitiker. Wir wollten ein Zeichen setzen nach dem Motto: ,Wir sind auch noch da'." Es wurde nichts draus - und Matzat ist sauer.

Wie gewöhnlich im Vorfeld einer Plakataktion hatte sich Matzat eine Genehmigung besorgt - für das Plakatieren auf öffentlichen Stellplätzen. Am Donnerstag wurde der Parkplatz der Schule mit 18 roten Plakaten ausstaffiert. Doch Freitagfrüh klingelte im Hause Matzat das Telefon. Eine Mitarbeiterin aus dem Ordnungsamt wies darauf hin, dass die Schilder zu entfernen seien: Der Schulparkplatz ist kein öffentlicher Raum, sondern unterliegt dem Hausrecht der Schulleitung, in diesem Fall Direktorin Birgit Roschlaub. Matzat griff wieder zum Hörer, rief die Rektorin an.

Die hielt sicherheitshalber Rücksprache mit Bürgermeisterin Ute Borchers-Seelig. "Ich habe Frau Roschlaub erklärt, dass ich nur Genehmigungen für öffentlichen Grund erteilen darf. Bei diesem privaten Parkplatz kann allein die Direktorin entscheiden", klärte die Verwaltungschefin auf. Da war für die Rektorin die Sache klar: "Ich habe großes Verständnis für die BI, aber wir müssen unabhängig bleiben. Ich konnte keine Ausnahme machen."

So erfuhren die Lärmgegner durch einen ihrer Unterstützer, Bürgervorsteher Konrad Freiberg (er fungierte als Übermittler im Auftrag der Bürgermeisterin), dass sie ihre Schilder bis 17 Uhr abbauen und sie im Bereich der Sporthallen an der Buschkoppel platzieren sollten. Auch dies lief nicht reibungslos: "Als ich am Sonnabend zum Neujahrsempfang wollte, fehlten sechs Plakate", ärgerte sich Matzat erneut. Dieses halbe Dutzend hatte an der Überfahrt zum Parkplatz gestanden - auch dieser Sektor gehört zur Schule, der Hausmeister hatte die Schilder entfernt.

Während sich die Bahnlärmgegner enttäuscht über die Verwaltung äußern, stellt die Bürgermeisterin klar: "Ich unterstütze diese Initiative. Man muss sich aber an Regeln halten." Bürgervorsteher Freiberg meint: "Die Rechtsgrundlage ist klar. Die Frage ist nur, ob man im Falle einer BI, die im allgemeinen Sinne handelt, andere Maßstäbe anlegen kann."

Birgit Roschlaub will der BI nichts Böses und kündigte ein Gespräch mit den Protestlern an. Die warten, nachdem Schwarzenbek 2014 ins Lärmschutzprogramm aufgenommen wurden, weiter auf erste Ergebnisse neuer schalltechnischer Untersuchungen. Diese sind von der Bahn für das zweite Quartal 2015 angekündigt. Erst danach könnten sich Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz, wie der Bau einer Lärmschutzwand, anschließen.