Gericht: Opfer kam nicht zum Prozess

Was in der Nacht zum 4. Mai 2013 am Geesthachter Schleusenkanal geschehen ist, steht eigentlich fest: Frederic M. und Jan H., beide Anfang 20, hatten sich mit ihren Freundinnen zunächst auf dem sogenannten roten Platz getroffen und waren dann an den Schleusenkanal gezogen. Auf einem Platz direkt Kanal wurde gezecht - Bier und Hochprozentiges machten die Runde.

Gegen 3.35 Uhr näherten sich Benjamin A. und Marco H. der Stelle, die nach einem Kneipenabend noch an den Kanal wollten. Jan H. sprach die beiden Männer an, weil er vermutete, sie hätten kurz zuvor seine Freundin auf dem rund 500 Meter entfernten Parkplatz eines Schnellrestaurants "angemacht". Die verbale Auseinandersetzung eskalierte: Während Marco H. davonlief und die Polizei alarmierte, wurde A. verprügelt, trug Hämatome, Abschürfungen, eine Platzwunde und eine Zahnfraktur davon.

Vor dem Jugendschöffengericht gab Jan H. die Tat gestern auch freimütig zu: "Ich weiß nicht, was mich geritten hat. Das war - auf Deutsch gesagt - Scheiße." H., der bei einer Zeitarbeitsfirma tätig ist und im Dezember mit seiner Freundin zusammenziehen will, zahlt bereits Schmerzensgeld an sein Opfer und hat auch die Zahnarztkosten übernommen - insgesamt mehr als 2000 Euro.

Offen blieb gestern, ob auch Frederic M. zugeschlagen hat. Er hat gerade seine Lehre beendet, ist aber bereits auf Bewährung verurteilt. Die Vermutung von Richter Suntke Aden ist, dass seine Freunde ihn durch eine Falschaussage schützen wollen. Zumindest M.'s Ex-Freundin gab gestern zu, bei der Polizei gelogen zu haben. Ob Frederic M. tatsächlich zugeschlagen hat, blieb offen: A. war nicht zur Verhandlung erschienen, weil er die Vorladung zu spät erhalten hatte. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.