Drogenhandel: 32-Jähriger kommt nach Beihilfe vor dem Amtsgericht glimpflich davon

Nach der Verhandlung lag er sich mit seinem familiären Anhang in den Armen. Amir H. hatte offenbar mit Schlimmerem gerechnet, doch das Amtsgericht Schwarzenbek hat ihn lediglich "verwarnt" - und zu 700 Euro verurteilt wegen Beihilfe zum Handel mit Rauschgift in sieben Fällen.

Und das kam so: H. half seinem Nachbarn Ulrich F. und dessen Mutter gelegentlich bei Kleinigkeiten. Mal ein Einkauf hier, mal eine Besorgung da, mal Aufpassen auf den Hund. Dafür erhielt der Angeklagte von F., einem mittlerweile verurteilten Drogendealer, als Geschenk mal ein Tütchen Marihuana für den Eigenbedarf. "Manchmal haben wir zusammen Marihuana geraucht, weil ich kein Geld habe", sagte der 32 Jahre alte Iraner bei der Befragung durch Richterin Insa Oppelland. H. verdient unter 400 Euro im Monat als Dönerverkäufer.

Doch es blieb nicht bei der geselligen Kifferrunde. Zwischen 27. Juli und 26. August 2013 verpackte und portionierte F. in der Geesthachter Wohnung von Ulrich F. das Rauschgift. Tütcheninhalt: zwischen 10 bis 50 Gramm.

Ins Drogengeschäft eingestiegen sein will der Angeklagte aber nicht. "Ich habe nie an dieser Sache verdient", bekräftigte H. Die Ermittler kamen über abgehörte Telefonate nicht nur dem verurteilten Drogenhändler, sondern auch seinem Komplizen auf die Schliche.

Die Taktik des Verteidigers von H., Rechtsanwalt Ulrich Maeffert, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, schlug fehl. Ausgerechnet H.s Ehefrau Nadjmeh A. führte Maeffert als Beispiel an: Sie war bereits wegen eines ähnlichen Delikts zu 600 Euro Geldbuße verurteilt worden. "Das ist doch an der Grenze dessen, was strafwürdig erscheint", so der Verteidiger. Er betonte zudem, dass sein Mandat mit seinem Geständnis zur Verkürzung des Verfahrens beigetragen habe.

Darauf aber ließen sich Richterin und Staatsanwalt nicht ein. "Wir haben hier schon einen nicht unerheblichen Schweregrad vorliegen", sagte der Chef der Anklage und verwies unter anderem auf die 200 Gramm Gesamtmenge an Cannabis, die Amir H. eintütete. "Sie waren ein Rädchen im Getriebe des Herrn F. Und Sie müssen sich bewusst machen, dass Sie geholfen haben, Marihuana an Kinder und Jugendliche zu veräußern. Das müssen Sie sich selbst vorwerfen."

H. kam dennoch glimpflich davon. Neben der Verwarnung bekam er eine Geldstrafe von 700 Euro aufgebrummt. Diese wird allerdings nicht fällig, wen er sich in der zweijährigen Bewährung nichts zu Schulden kommen lässt.