“Beleidigung“: 34-Jähriger zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt

Im Jahr 2005 hatte der Geesthachter Paul F. an einem Wohnungseinbruch in Hamburg teilgenommen, wurde erwischt und verurteilt. Seitdem hat sich der 34-Jährige nichts mehr zuschulden kommen lassen - außer Schulden. Rund 60 000 Euro Verbindlichkeiten haben sich laut seinen Angaben aufgetürmt. Jetzt kommen weitere 600 Euro hinzu.

Dazu verurteilte ihn das Schwarzenbeker Amtsgericht wegen "Beleidigung" und Verletzung des "höchstpersönlichen Lebensbereiches". F. hatte nach der Trennung Nacktfotos seiner Ex-Freundin, die auch den Intimbereich zeigen, über die Smartphone-App "Whatsapp" sowie ein Sexkontakte-Portal öffentlich gemacht. Die Frau, mit der F. eine Tochter hat, hatte zwar den Fotos zugestimmt, nicht aber deren Veröffentlichung. Während die Bilder per "Whatsapp" für rund 20 Kontakte zugänglich waren, konnten im Sex-Portal alle Teilnehmer die Fotos sehen, zudem hatte F. auch noch die Kontaktdaten seiner Ex hinzugefügt.

Vor Gericht erschien der 34-Jährige ohne Anwalt und räumte die Tat auch gleich ein: "Es stimmt ja alles. Was will ich da groß erklären: Es war kurz nach der Trennung, da ist das alles hochgekommen." Er sei jetzt gekommen, um seine Strafe abzuholen, erklärte der Angeklagte. Richterin Insa Oppelland will dann aber doch noch genauer wissen, was F. sich bei der Tat gedacht habe? "In den paar Minuten habe ich nicht viel nachgedacht. Im Nachhinein sage ich mir aber: Was hast Du da bloß angerichtet."

Mit der so bloßgestellten Frau habe er mittlerweile wieder telefonischen Kontakt. Doch auch wenn die Polizei das Profil auf der Sex-Seite sperren ließ, können Fotos noch immer im Internet kursieren. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, Oppelland gab sich angesichts der finanziellen Situation des Angeklagten und seiner Reue mit der Hälfte zufrieden: 60 Tagessätze à zehn Euro, zahlbar in monatlichen Raten. Versäume er eine Rate, müsse er die Strafe absitzen, ermahnte die Richterin den Angeklagten und empfahl ihm dringend, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.