Explosion: Männer-Trio freigesprochen

Die Indizien reichten nicht aus: Drei Männer sind vor dem Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, am 8. April 2013 einen Zigarettenautomaten im Gewerbegebiet Lanken gesprengt und Zigaretten erbeutet zu haben. Somit gab Richter Suntke Aden dem Bestreben der drei Verteidiger von Rishat K. (36), Timo R. (31) und Stanislaw G. (23) statt. Die Staatsanwältin hatte 14- bis 16-monatige Bewährungsstrafen gefordert.

Ein zweifelfsfreier Straftatbestand in Verbindung mit dem Trio ließ sich nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht herstellen. Dies lag daran, dass zum einen die Erinnerung der Zeugen an jene Nacht im April 2013 zu viele Lücken aufwies, zum anderen bei der Spurensicherung Versäumnisse offenkundig wurden. Beispielsweise blieb völlig unklar, ob der 46 Jahre alte Rettungsassistent, der in der Tatnacht als Erster die Detonation gehört hatte, in der Folge zweimal dasselbe Auto einmal vom Tatort weg- und wenig später wieder hinfahren gesehen hatte. Auch über Angaben zum Kennzeichen des verdächtigen Wagens herrschte Verwirrung.

Denn: Polizist Birger M. stoppte kurz nach der Explosion mit dem Streifenwagen einen Golf mit Rostocker (HRO) Kennzeichen an der Zufahrt zur B 207, in dem K., G. und R. saßen. Der Zeuge hatte zunächst ein "OD" auf dem Nummernschild angegeben, auf Nachfrage aber eingeräumt, dass es auch "HRO" sein könne. Doch bis auf einen Verpackungsschnipsel eines Feuerwerkskörpers auf dem Rücksitz und zwei Schachteln Zigaretten unter dem Fahrersitz fand sich in dem VW nichts. Zwar fehlten genau zwei Schachteln aus dem zerstörten Automaten, jedoch befand sich kein Fingerabdruck der Verdächtigen auf den Packungen.

Zu viele Fragezeichen in der Beweisaufnahme. Und zusätzlich zu den lückenhaften Zeugenaussagen bemerkte Ulf-Diehl Dreßler, Verteidiger von Timo R.: "Überall, wo man Sachverständige hätte einsetzen können, beispielsweise in der genauen Zuordnung der Sprengstoff-Überreste mit dem gefundenen Verpackungsmaterial, ist dies nicht geschehen. Man hatte die Täter ja schon und musste nur noch etwas konstruieren."

Trotz des Freispruchs betonte Richter Aden eindeutig: "Die Sprengung des Automaten und der Pkw der Angeklagten hängen zusammen, davon sind wir überzeugt." Nur wer für was Verantwortung trage, sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen.