Ratzeburg (cus). Es ist ein Anachronismus, den Innenminister Andreas Breitner (SPD) im Zuge der Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) beenden will.

Auch 25 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer erhalten der Kreis Herzogtum Lauenburg und die Hansestadt Lübeck noch eine "Zonenrandförderung" - jeweils eine halbe Million Euro pro Jahr (wir berichteten).

"Ostzone" - so wurde die DDR bis 1972 genannt. Erst nach dem Grundlagenvertrag, der die nachbarlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik regelte, wurde die "Zone" auch DDR genannt. Die Zonenrandförderung jedoch blieb: Innerhalb eines 40 Kilometer breiten Streifens entlang der ehemaligen Grenze galt im Westen die höchste Förderstufe. Für ansiedlungswillige Unternehmen gab es maximal 55 Prozent der Investitionssumme und 25 Prozent an Dauersubventionen.

Zuschüsse gab es auch für den Kreis, unter anderem für Kultur und Wirtschaftsförderung. "Bei uns läuft das aber nicht als Zonenrandförderung, sondern unter dem Stichwort Schlüsselzuweisungen", sagt Kreissprecher Karsten Steffen.

Ove Rahlf, Sprecher im Innenministerium, bestätigt dies: "Bei der sogenannten Zonenrandförderung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes handelt es sich nicht um eine Bundes- oder Landesförderung." Vielmehr, so Rahlf, werde so eine "Sonderlast" bezeichnet, die es auch für Inseln oder die Landeshauptstadt Kiel gibt. Weil damit Nachteile oder erhöhte Aufwendungen verbunden sind, wird sie in den Schlüsselzuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte berücksichtigt. "Für die Zonenrandförderung erfolgte dies erstmals im Jahr 1981 und findet seither bis heute Anwendung", so der Sprecher des Innenministeriums.

Neben dem Kreis profitiert auch die Stadt Lübeck von dieser historisch bedingten Förderhilfe - zumindest noch in diesem Jahr. Stimmt das Landesparlament im Herbst der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes zu, endet 25 Jahre nach dem Mauerfall für Kreis und Stadt auch finanziell ihre Lage am "Zonenrand".