Nach Feuertragödie: Brandschutzaufklärer gibt Notfall-Tipps

Seit vier Jahren darf es in Schleswig-Holstein keine Wohnung und kein Haus ohne Rauchwarnmelder mehr geben. Die kleinen elektronischen Lebensretter haben sich bereits bewährt, allein in Schwarzenbek konnten 2013 drei dank ausgelöster Rauchmelder frühzeitig bemerkte Brände von der Feuerwehr schon in der Entstehungsphase gelöscht werden.

"Die Tragödie mit drei Toten in Hamburg vor einer Woche zeigt jedoch, dass die Menschen scheinbar noch nicht ausreichend darüber informiert sind, wie bei ausgelösten Rauchwarnmeldern reagiert werden sollte", sagt Roman Larisch vom Team für Brandschutzaufklärung der Feuerwehr Schwarzenbek. In dem Haus in Eimsbüttel gab es entsprechende Melder, dennoch starben eine Mutter und ihre beiden Söhne qualvoll.

"Wer einige ganz einfache Regeln beachtet, für den gibt es auf jeden Fall Rettung", sagt Larisch.

Wenn ein Rauchwarnmelder mit schrillem Alarmton auslöst, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und die Situation zu prüfen. "Man sollte seine Familie und Nachbarn informieren, nachsehen, ob es tatsächlich im eigenen Bereich brennt, sich ins Freie begeben und die Feuerwehr informieren", sagt Larisch. Selbst wenn in einem Haus keine Feststellung getroffen wird, sollte vorsichtshalber die Feuerwehr gerufen werden, um die Lage zu überprüfen, so Larisch. Kosten kommen auf den Anrufer nicht zu, solange er nicht mutwillig den Notruf nutzt. Larisch: "Wer in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus einen Rauchwarnmelder hört und dann beim Öffnen der Wohnungstür tatsächlich Rauch bemerkt, sollte die Tür sofort wieder schließen, aber nicht abschließen." Nach Möglichkeiten sollte der Spalt unter der Tür mit einem feuchten Handtuch oder einer Decke abgedichtet werden. "Dann sucht man sich den Raum, der am weitesten von der Wohnungstür entfernt ist, idealerweise eine Zimmertür hat und Fenster, die zur Straße oder zum Hauseingang zeigen, an denen man sich den Hilfskräften bemerkbar machen kann", berichtet Larisch.

Eine durchschnittliche Wohnungstür hält einer Hitzeaufschlagung etwa 20 Minuten stand. In der Zeit hat die Feuerwehr für gewöhnlich alle Rettungsmaßnahmen eingeleitet. "Man kann sich natürlich auch präventiv schützen, indem man im Treppenhaus keine brennbaren Gegenstände lagert und Dinge, über die man bei einer nötigen Flucht stolpern könnte, beseitigt", sagt Larisch. "Man sollte, wenn ein Treppenhaus tatsächlich verqualmt ist, nicht versuchen, durch den Rauch zu flüchten. Brandrauch ist extrem giftig und schon zwei Atemzüge können zu einer Bewusstlosigkeit führen", warnt der Brandschutzaufklärer.

Rauchmelder sind in Einfamilienhäusern und Wohnungen in den Fluren und in den Schlafräumen sowie Kinderzimmern vorgeschrieben. In Mehrfamilienhäusern muss außerdem im obersten Flur ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Montage und Wartung ist bei Mietwohnungen der Eigentümer zuständig.