Schwarzenbek (jhs). Dieses eine Laster hat er sich mittlerweile abgewöhnt. Mit gutem Grund: “Wenn ich etwas trinke“, sagt Philipp-Morten M., “dann passiert so ein Blödsinn“. In der Vergangenheit passierte sehr viel Blödsinn im Leben des Geesthachters.

Vor der Justiz ist M. trotz seiner erst 21 Jahre wahrhaft kein Unbekannter. Er ist schon mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen Erpressung, Körperverletzung, Leistungserschleichung, Diebstahl sowie Sachbeschädigung.

Zu dieser Reihe kommt nun der Vorfall vom 21. August des vergangenen Jahres hinzu, für den sich M. vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten musste. Während des Besuchs bei einem Geesthachter Kumpel an der Hafenstraße feuerte M. angetrunken drei Schüsse aus einer Schreckschusswaffe vom Balkon aus in die Luft.

Das blieb nicht unbemerkt, Nachbarn klingelten an der Tür, drohten mit der Polizei. M. wollte nun verschwinden, verstaute Waffe und weitere Munition in seinem Rucksack, wurde aber noch im Treppenhaus von den Beamten erwischt.

Einen Monat vor den Balkonschüssen hatte er die Pistole in Hamburg erstanden. "Die war eigentlich für Silvester gedacht", sagte der 21-Jährige vor Richterin Insa Oppelland. Was das Vergehen nicht schmälert, denn M. besitzt keinen Waffenschein, darf also eine solche Waffe weder mit sich führen. geschweige denn benutzen. Doch irgendwie setzte bei dem Angeklagten spätestens nun im Gerichtssaal die Erkenntnis ein, dass er mal wieder daneben gelegen hatte. "Eigentlich wusste ich ja, dass ich die Waffe nicht abfeuern darf." Ein weiteres Indiz für verspätete Selbstreflexion: Damals wohnte M. noch zur Untermiete bei seiner Schwester, versteckte die Waffe aber stets vor ihr. "Weil sie mich dann auf jeden Fall rausgeschmissen hätte."

Die Erkenntnis kam zu spät. M. wurde für die Schüsse zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Nicht leicht zu stemmen für ihn, der arbeitslos und hoch verschuldet ist - 8000 bis 10 000 Euro sollen es laut M's Angaben sein.