Müssen/Mölln (cus). Vor neun Jahren hat der Müssener Innungsobermeister Uwe Riewesell als Chef der Handwerker-Innung für ein Tariftreuegesetz demonstriert:

Zu sehr litten die Handwerksbetriebe im Lauenburgischen unter den Dumpinglöhnen ihrer ostdeutschen und osteuropäischen Kollegen. Seit dem 1. August dieses Jahres gibt es in Schleswig-Holstein so ein Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge erhalten Firmen, die den brancheninternen Mindestlohn zahlen - in der Baubranche beträgt der 9,18 Euro.

Doch es gibt auch reichlich Kritik am Gesetz: Der bürokratische Aufwand seit besonders für kleine Firmen zu hoch. Bei Angeboten sind jetzt Bescheinigungen von Sozialkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse und Finanzamt vorzulegen. Zweites Manko: Auch Betriebe aus den neuen Bundesländern, die deutlich niedrigere Tariflöhne zahlen, dürfen Angebote abgeben und sind dann oft günstiger als die Firmen vor Ort.

Am Mittwoch, 27. November, laden Kreishandwerkerschaft und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFL) zu einem Vortrag von Volker Romeike, Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V., über die Auswirkungen des Gesetzes ein. Beginn ist um 18 Uhr im Stadthauptmannshof, Hauptstraße 150, in Mölln.