Satzungsänderung: Beschluss vertagt

Wer Plakate an öffentlichen Straße aufstellen will, benötigt dazu eine Genehmigung. Gewerbliche Aufsteller wie Zirkusse oder Flohmärkte zahlen eine Gebühr, Vereine, Parteien und auch Bürgerinitiativen dürfen dies kostenlos machen - jedoch nur bis zu zehn Tage vor der anzukündigen Veranstaltung.

Gerda Matzat, eine der Sprecherinnen der Bürgerinitiative (BI) gegen Bahnlärm, will aber gar keine Veranstaltung ankündigen. Sie will durch die Plakate auf das Thema hinweisen und weiter Druck auf Verkehrsministerium und Deutsche Bahn AG ausüben. Doch so eine Straßennutzung ist in der Satzung nicht vorgesehen. Trotz genereller Zustimmung zu den Zielen der BI konnten sich die Politiker nicht zu einer Satzungsänderung durchringen.

Während Gerhard Moldenhauer (CDU) keine Änderung, sondern nur eine Ausnahmeregelung fordert, warnte Heinz-Werner Rose (FWS) vor einem Übermaß an Aufstellern: Wenn man den Bahnlärm-Gegnern 100 Plakate für drei Monate erlaube, könne man den Fracking-Gegner 200 Plakate für ein halbes Jahr schlecht verbieten.

Doch so viele Aufsteller will Matzat gar nicht: "Wir wollen an jeder Einfahrtsstraße pro Fahrtrichtung zwei Schilder im Abstand von 50 bis 100 Metern aufstellen. Das erste zum Aufmerksamwerden, das zweite zum Lesen." Zwar sollen 100 Plakate gedruckt werden, an den Straßen stünden nach dieser Rechnung jedoch nur 30 bis 40. Gesucht werden jetzt jedoch "Plakat-Paten", die Aufsteller oder Banner in ihre Vorgärten stellen wollen.