BI gegen Bahnlärm: 100 Aufsteller an den Hauptstraße geplant - Doch die Satzung erlaubt es nicht

"Dass es laut ist, das wissen die Schwarzenbeker", sagt Gerda Matzat. Im Frühjahr hatte die 76-Jährige gemeinsam mit Inge Salewski die Bürgerinitiative gegen Bahnlärm gegründet und 700 Unterschriften gesammelt (wir berichteten). Im Bundestagswahlkampf versammelten sich auf ihrer Terrasse die Bundestagskandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP und versprachen Verbesserungen.

Doch dem traut Gerda Matzat nicht und bleibt weiterhin selbst aktiv. Die neueste Idee der Bürgerinitiative (BI): Bis zu 100 Plakate sollen an den Hauptstraßen auf die Lärmbelästigung hinweisen. "Wir wollen, dass auch außerhalb bekannt wird: Schwarzenbek ist eine laute Stadt."

Doch ein Antrag des SPD-Ortsvorsitzenden und Bürgervorstehers Konrad Freiberg, dies zu genehmigen, fiel trotz Unterstützung aus den anderen Parteien im Haupt- und Planungsausschuss durch. Der Grund: Im Jahr 2001 hatte sich die Stadt eine Satzung über die "Sondernutzung an öffentlichen Straßen" gegeben. Die regelt in Paragraf 2, Absatz 4.1, dass Stelltafeln von Bürgerinitiativen für höchstens zehn Tage aufgestellt werden dürfen. Das gilt auch für Parteien. Damit ist auch die Möglichkeit hinfällig, dass die Parteien "ihre" Plakatkontingente der BI zur Verfügung stellen. "Wir sind doch kein Zirkus, der nach ein paar Tagen wieder abreist. Wenn wir die Plakate nur für zehn Tage aufhängen dürfen, ist es rausgeschmissenes Geld", sagt Matzat, die die Stelltafeln mindestens für ein Vierteljahr am Straßenrand aufstellen will.

Doch so einfach "auf Zuruf" könne man das nicht beschließen, zumal die Satzung eine Ausnahmeregelung nicht vorsieht, erklärte Bürgermeister Frank Ruppert, bot jedoch eine Lösung an: Die Politik kann die zwölf Jahre alte Satzung ändern oder um eine Ausnahmeregelung ergänzen. Per "Katapultstart" soll sich nun der für Satzungsfragen zuständige Finanzausschuss am Donnerstag, 7. November, mit dem Thema beschäftigen, damit die Stadtverordneten während ihrer Sitzung am 26. November die Satzungsänderung beschließen können.

Wann die ersten Protestplakate hängen und ob neben den 100 BI-Plakaten noch Platz für die Werbeaufsteller von Zirkussen, Musik- und Flohmarkveranstaltern sein wird, ist noch unklar.