Gericht: Mehr als drei Jahre Haftstrafe für Spielhallenräuber

"Ich bereue meine Taten, am liebsten würde ich alles wieder ungeschehen machen", sagte Tim R. gestern in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Lübeck. Der 21-Jährige hatte am 4. März 2013 einen erst 17-Jährigen Freund zu einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle in der Hamburger Straße in Schwarzenbek angestiftet, außerdem wurden ihm mehrere Diebstähle zur Last gelegt.

Die Reue kam zu spät, Tim R. wurde zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Seit dem 21. März sitzt er in der Strafanstalt Neumünster in Untersuchungshaft, diese Zeit wird auf die Strafe angerechnet.

Das Motiv für die Straftaten war in allen Fällen Spielsucht. Die magere Beute aus dem Spielhallen-Überfall - nur rund 400 Euro - wurde in derselben Nacht restlos verzockt. Den gestohlenen Familienschmuck seiner früheren Freundin konnte er bei einem Hehler für 10 000 Euro verkaufen, auch diese Summe landete bis auf den letzten Cent in Spielautomaten. "Irgendwann kreisten alle meine Gedanken nur darum, woher ich Geld zum Spielen beschaffen konnte", hatte Tim R. im Prozess gesagt.

Am ersten Verhandlungstag hatte er fast alle Vorwürfe der Anklageschrift zugegeben und danach fast nur noch geschwiegen. Auch während der Urteilsverkündung zeigte er keine Gefühlsregung, wie versteinert saß er auf der Bank hinter seinem Verteidiger.

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, sie hatte vier Jahre und vier Monate gefordert. Der Verteidiger hingegen plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant sei bisher unbestraft und habe trotz seiner Spielsucht noch eine feste Familienbindung.

Genau dies verneinte aber der Vorsitzende Richter Kay Schröder in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Denn anstatt noch fest in die Familie integriert zu sein, sei der Angeklagte durch seine Straftaten seiner Familie vollständig entglitten, sagte der Richter.

Gleichzeitig deutete er aber einen Weg an, wie Tim R. die Strafhaft durch eigenes Engagement und Mitarbeit verkürzen kann: "Aus der Haft heraus können Sie sich um eine stationäre Therapie bemühen. Wenn Sie diese Therapie durchstehen, kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden."