Schwarzenbek/Lübeck (gr). Vier Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe für den Schwarzenbeker Spielhallenräuber - diese Strafe beantragte am Montag die Staatsanwältin im Prozess gegen Tim R. vor dem Lübecker Landgericht.

Der 21-Jährige hatte am 4. März 2013 einen 17-jährigen Freund zum Überfall auf eine Spielhalle an der Hamburger Straße in Schwarzenbek angestiftet und zum Tatort gefahren (wir berichteten).

Die Beute betrug nur etwas über 400 Euro, das Geld wurde noch in derselben Nacht in Spielhallen in Mölln und Gudow verspielt. Der 17-Jährige muss sich in einem gesonderten Verfahren vor dem Jugendrichter verantworten.

Wesentlich mehr erbeutete Tim R. bei Diebstählen aus dem Tresor der Eltern seiner damaligen Freundin. Auf ungeklärte Weise hatte er den Schloss-Code erfahren. Nach und nach stahl er fast den gesamten Familienschmuck im Wert von rund 170 000 Euro. Auch hier war Spielsucht das Tatmotiv. Der Schmuck wurde für 10 000 Euro an einen Händler in Mölln verkauft, Tim R. verspielte den Verkaufserlös sofort.

Trotz seiner Spielsucht sei der Angeklagte für seine Taten voll verantwortlich, erklärte die Staatsanwältin. Sie stützte sich dabei auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, der eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei Tim R. ebenfalls verneint hatte. Am 8. Oktober kommt der Pflichtverteidiger des Angeklagten zu Wort, danach wird wahrscheinlich das Urteil verkündet.