Barrierefrei: Leichte Sprache, Hilfsmittel und Unterstützung helfen Menschen mit Handicap bei der Wahl

. Jeder Bundesbürger, der 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und im Wählerverzeichnis seines Wohnortes steht, hat das Recht zu wählen, und die Wahl muss geheim sein. So sagt es das Grundgesetz. Im Zweifel hat das Recht zu wählen aber Priorität vor der Geheimhaltung. Zum Beispiel dann, wenn Menschen mit Behinderungen eine Hilfestellung brauchen, um ihr Wahlrecht wahrzunehmen.

Blinde und Sehbehinderte dürfen beispielsweise einen Helfer in das Wahllokal mitnehmen. Sie wählen über Stimmzettelschablonen und "lesen", indem sie Braille-Blindenschrift auf dem Papier ertasten oder sich Geschriebenes vorlesen lassen. Jeder, der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden - das kann auch einer der Wahlhelfer sein. Wer hilft, darf mit in die Wahlkabine.

Auf den Wahlbenachrichtigungen steht, ob die Wahllokale barrierefrei, also für Menschen mit Gehbehinderungen frei zugänglich sind. Hindernisse wie einzelne Stufen oder mit der Hand zu öffnende Türen sind Barrieren, die Behinderte und ältere Menschen vom Wählen abhalten können, denn für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit einem Rollator sind sie oft nur mit Hilfe zu bewältigen. In Pflegeheimen kommt die Wahlurne deshalb zu den Bewohnern. Alternativ gibt es für alle Menschen mit einem Handicap natürlich auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Um Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistigen Behinderungen die politische Willensbildung zu ermöglichen, gibt es außerdem Texte in "leichter Sprache", die Politik verständlich machen. Fachvokabular und verschachtelte Sätze machen das auch für Menschen ohne Handicap oft zum Problem.

Das Lebenshilfewerk Mölln-Hagenow bietet zur Bundestagswahl ein eigenes Seminarprogramm in leichter Sprache an. "Zuerst waren unsere Teilnehmer etwas auf Distanz, jetzt sind fünf dabei", berichtet Peter Kube, Leiter des Beruflichen Förderzentrums (BFZ) in Schwarzenbek, von den Erfahrungen mit dem Seminarprogramm.

Im BFZ, das auch zur Möllner Lebenshilfe gehört, werden derzeit neun Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, also mit geistiger Behinderung auf Grund von Unfall oder Krankheit, wieder an das Arbeitsleben herangeführt. Fünf Teilnehmer haben die Seminarreihe besucht, zwei von ihnen wollen nun am Sonntag zur Wahl gehen. "Dazu hat die Fortbildung auf jeden Fall beigetragen", sagt Kube. "Wenn die Information und Motivation da ist, kann jeder wählen", meint der lauenburgische SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt. Die SPD hat ihr Wahlprogramm deshalb auch in leichter Sprache verfasst und bietet auf ihrer Internetseite noch eine Hörversion an. Auf der Internetseite der CDU findet sich das Parteiprogramm nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in Gebärdensprache sowie als Hörversion für Blinde. FDP, Grüne, Linke und Piraten bieten ihre Programme ebenfalls in leichter Sprache an.

Für die Bewohner der gemeinnützigen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Gut Lanken haben die Wohngruppenleiter alle einschlägigen Parteiprogramme in leichter Sprache besorgt. Am Sonntag wollen sie mit den Bewohnern gemeinsam zur Bundestagswahl fahren.

Nicht wählen dürfen übrigens nur Menschen, die einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben. Doch auch das kann auf Antrag von einem Richter überprüft und anders entschieden werden.

Wahlinformationen in leichter Sprache gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Bundesregierung, die Wahlprogramme in leichter Sprache finden sich auf der Homepage der Lebenshilfe.

www.bundesregierung.de

www.lebenshilfe.de